Die Serialisierung der rezeptpflichtigen Arzneimittel ist ab Februar 2019 verpflichtend und wird die
Kontrolle der Herkunft jeder einzelnen Arzneimittelpackung ermöglichen.
Die Chargennummer und das Ablaufdatum vom jeweiligen Arzneimittel werden bei diesem Sicherheitsmerkmal
gemeinsam mit der einmaligen Seriennummer in einen Barcode verschlüsselt.
Alle Seriennummern bzw. Codes werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Dadurch kann genauestens
nachvollzogen werden, welche Herkunft die Arzneimittelpackung hat und wo sie sich gerade befindet (Großhändler, Apotheke, Patienten). Sobald die Arzneimittelpackung am Ende der Lieferkette
angelangt ist, also beim Patienten, wird die einmalige Seriennummer deaktiviert und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auftauchen.